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Sonder- und Wegerecht

§§ 35 u. 38 StVO

 

 

 

§ 35 (Sonderrechte) StVO - Auszug

 

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind... die Feuerwehr, der Katastrophenschutz... befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

 

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

 

 

Bedeutung:

 

Hoheitliche Aufgaben: Brandbekämpfung
  Technische Hilfeleistung
  Rettung von Menschenleben
  Katastrophenschutz
  Rettungsdienst

 

 

Gebot der Dringlichkeit:

Sonderrechte dürfen nur gebraucht werden, wenn die Ausübung der hoheitlichen Aufgaben ohne sie: nicht so schnell wie nötig, nicht ordnungsgemäß oder überhaupt nicht möglich wäre.

 

 

Von welchen Vorschriften der StVO kann abgesehen werden?


z.B.

 

- Beachtung von Lichtzeichenanlagen (z.B. Ampeln)

- Geschwindigkeit

- Benutzung von Einbahnstraßen in verbotener Richtung

- Halte- und Parkverbote

- Vorfahrtsregeln

 

 

Wer Sonderrechte in Anspruch nimmt sollte trotzdem achten,

dass er:

 

- die nötige erhöhte Sorgfalt walten lässt

- ständig die Verkehrssituation beobachtet und

- im Zweifel die Verkehrsregeln strikt befolgt

 

 

sonderrechte 2_156

 

 

 

 

§ 38 (Wegerecht) StVO - Auszug

 

(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet

werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder

schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche

Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder

bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Es ordnet an:

 


"Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

 


(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen

und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen

Verbänden verwendet werden.

 

Bedeutung:

 

Wegerechte dürfen nur dann beansprucht werden, wenn die Voraussetzungen

für die Sonderrechte gegeben sind.

 

Blaulicht und Signalhorn verdeutlichen die Inanspruchnahme von

Sonderrechten.

 

Sofort freie Bahn zu schaffen kann bedeuten:

 

- äußerst rechts heranzufahren und dort entweder kurz anzuhalten oder

   langsam weiterzufahren oder

- eine Kreuzung zügig zu räumen

 

 

 

Wer bei gebotener Eile zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben Sonder- und

Wegerechte in Anspruch nimmt sollte folgende Merksätze immer

beachten:

 



Merksatz 1:

Der Fahrer eines

Sonderrechtsfahrzeuges darf

A L L E S,

aber es darf

N I C H T S

passieren !

 

Merksatz 2:

Es ist

besser eine Sekunde später

als

  überhaupt nicht

am

  Einsatzort anzukommen !

 

Merksatz 3:

Sicherheit

geht vor

Schnelligkeit

 

 

 

Leider passieren bei Einsatzfahrten oder bei den Anfahten zum Gerätehaus immer wieder schreckliche Unfälle.

 

Folgendes Video (vor einigen Monaten auf YOUTUBE entdeckt) soll abschrecken und dazu dienen die eigene Handlungsweise zu überdenken und ggf. zu ändern.

Die sichere Fahrt ist der erste Schritt zum Einsatzerfolg

 

 

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